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Es ist sehr oft wichtig, dass wir aus unserer Erfahrung und Erkenntnis sofort etwas machen. Sie und uns für andere Menschen nutzen und einsetzen.


Elementare Menschen- & Grundrechte
01. Unsere Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
02. Charta unserer Grundrechte der Europäischen Union
03. Unsere Datenschutz-Grundverordnung

Für unsere Grundrechte eintretende Organisationen
04. Unsere Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
05. Unsere Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
06. Unsere Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Healthcare – Gesundheitswesen
07. Unsere Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP)

Petitionen & Verfassungsbeschwerden
08. ePetitionen bei unserem Deutschen Bundestag
09. Verfassungsbeschwerde bei unserem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Rom, 4.XI.1950

Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats –

in Anbetracht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden ist;

in der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der in ihr aufgeführten Rechte zu gewährleisten;

in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herzustellen, und dass eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles die Wahrung und Fortentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist;

in Bekräftigung ihres tiefen Glaubens an diese Grundfreiheiten, welche die Grundlage von Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden und die am besten durch eine wahrhaft demokratische politische Ordnung sowie durch ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Achtung der diesen Grundfreiheiten zugrunde liegenden Menschenrechte gesichert werden;

entschlossen, als Regierungen europäischer Staaten, die vom gleichen Geist beseelt sind und ein gemeinsames Erbe an politischen Überlieferungen, Idealen, Achtung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit besitzen, die ersten Schritte auf dem Weg zu einer kollektiven Garantie bestimmter in der Allgemeinen Erklärung aufgeführter Rechte zu unternehmen – in Bekräftigung dessen, dass es nach dem Grundsatz der Subsidiarität in erster Linie Aufgabe der Hohen Vertragsparteien ist, die Achtung der in dieser Konvention und den Protokollen dazu bestimmten Rechte und Freiheiten zu gewährleisten, und dass sie dabei über einen Ermessensspielraum verfügen, welcher der Kontrolle des durch diese Konvention errichteten Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte untersteht – haben Folgendes vereinbart:

https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_DEU

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Charta unserer Grundrechte der Europäischen Union

Unsere Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichert allen Menschen in der EU unveräußerliche, universelle wie in allen Mitgliedsländern identische Rechte zu – grundlegend, nicht nur ergänzend zu den jeweiligen Landesverfassungen.

https://fra.europa.eu/de/eu-charter

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Datenschutz-Grundverordnung

Unsere DSGVO sichert allen europäischen Bürger:innen ihre Grundrechte im Umgang mit personenbezogenen Informationen und Daten zu. Namen der von Datenverarbeitungen betroffenen Bürger:innen sind getrennt von identifizierbaren, individuellen Daten zu speichern. Dies soll sicherstellen, dass bei Leaks, Hacks und anderen, möglichen Veröffentlichungen nicht auf die einzelne:n Bürger:innen geschlossen werden kann. Ebenso ist so sicher gestellt, dass bei Umgang mit wie Auswertungen solcher individuellen, personenbezogenen Daten kein Missbrauch zum Nachteil eines Einzelnen begangen werden kann.

Wer die Staatssicherheit der ehemaligen DDR selbst kennt und erfahren hat, weiß, wie besonders schützenswert unsere Privatsphäre wie das eigene Zuhause sind. Es ist heute mit unseren Smartphones, Smartwatches und anderen, elektronischen Devices wie unserer traditionellen Post nicht anders. Die DSGVO ist eine große, europäische Errungenschaft, die direkt aus unserer Charta der Grundrechte der Europäischen Union, unserem Recht auf Freiheit wie Sicherheit (Art. 6), unserem Recht auf Achtung unseres Privat- und Familienlebens, unserer Wohnung sowie unserer Kommunikation (Art. 7) und unserem Recht auf Schutz unserer personenbezogenen Daten (Art. 8) abgeleitet und für die alltägliche, operationale Anwendung durch Institutionen wie Unternehmen gleichermaßen wirkt. Neben der individuellen bis weit in die Cybersicherheit hinein.

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj?locale=de

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Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Unsere Nationale Stelle zur Verhütung von Folter erstellt – unabhängige – Leitlinien und Berichte als Aufsichtsbehörde, auditiert dazu hauptsächlich alle bundesweiten Einrichtungen, in denen es zu Folter kommen könnte – solche wie Abschiebeeinrichtungen, jene der Bundespolizei, der lokalen Polizei wie bundesweiten geschlossenen und forensischen Psychiatrien.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter nimmt Hinweise gern entgegen, verfolgt jedoch keine Beschwerde(verfahre)n, sie hat einen reinen Audit- wie Berichtsauftrag an uns als Öffentlichkeit wie unsere Bundesregierung, unsere Landesregierungen, unseren Deutschen Bundestag und unsere Länderparlamente.

Ihre 2009 aufgenommene Arbeit basiert auf einer Zusatzvereinbarung der Vereinten Nationen (UN), um Menschenwürde nach Freiheitsentzug sicherzustellen, illegale Überwachungsmaßnahmen, Erniedrigungen und Misshandlungen auszuschließen.

https://www.nationale-stelle.de/home.html

Kurzportrait (PDF):
https://www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Kurzinformation_-_Nationale_Stelle_zur_Verhuetung_von_Folter_neu.pdf

Kontakt:
https://www.nationale-stelle.de/nationale-stelle.html#section4

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)

Die BlnBDI, derzeit Frau Meike Kamp, beaufsichtigt – unabhängig – alle Landesbehörden, Landeseinrichtungen und -institute wie privatwirtschaftlichen Unternehmen über die Einhaltung der Europäischen Grundrechte aller Menschen im individuellen Datenschutz, gemäß Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 8 und DSGVO Art. 1.

Solche Aufsicht umfasst auch bspw. Arztpraxen, Einzelunternehmer:innen, Freelancer:innen wie private Vermieter:innen, die personenbezogene Daten über Menschen erheben und verarbeiten.

Beschwerden über Verstöße gegen Deine Grundrechte können direkt online bei der BlnBDI angezeigt werden. Diese werden auch statistisch erfasst und übergreifend ausgewertet.

https://www.datenschutz-berlin.de

Beschwerde:
https://www.datenschutz-berlin.de/buergerinnen-und-buerger/beschwerde/einreichen-einer-beschwerde

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Die BfDI, derzeit Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, beaufsichtigt – unabhängig – alle Bundesbehörden und teilweise Sozialbehörden – zugunsten der europäischen Grundrechte aller Menschen im und zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten, gemäß Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 8 und DSGVO Art. 1.

Beschwerden gegen beispielsweise das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg kannst Du direkt bei der BfDI eingeben und anzeigen. Diese werden auch statistisch erfasst und übergreifend ausgewertet.

https://www.bfdi.bund.de

Beschwerde:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html

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Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP)

Die BIP – Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin berät Psychiatrie-Betroffene und deren Angehörige anonym.

Vorgetragene Beschwerden und Vorwürfe werden durch die BIP durch Sozialarbeiterinnen wie situativ anwaltlich, ohne Folgemandatierung, begleitet, dazu anonymisiert ausgewertet und an den Berliner Senat übermittelt.

https://www.psychiatrie-beschwerde.de

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ePetitionen bei unserem Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag nimmt anonyme und teilanonyme ePetitionen entgegen – zu allen Themen, die unser Land, unsere Menschen, unsere Rechte und unsere Unternehmen betreffen. Es darf ausdrücklich auch ein persönliches Anliegen sein, dass im Petitionsausschuss des Bundes oder der zuständigen Landesparlamente bearbeitet werden soll.

https://epetitionen.bundestag.de

Ablauf der Petitionen:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.Verfahrensschritte.html

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Verfassungsbeschwerde bei unserem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel sind alle Menschen in Deutschland zur unabhängigen Verfasssungsbeschwerde berechtigt. Voraussetzung ist, dass Du in Deinen Grundrechten nach unserem Grundgesetzt subjektiv nachvollziehbar verletzt oder eingeschränkt worden bist. Du kannst diese Beschwerde allein erheben, es besteht kein Anwält:innen-Zwang.

https://www.bundesverfassungsgericht.de

Voraussetzungen und Ablauf Deiner Beschwerde:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

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Zuletzt aktualisiert: 01. Jun 2026